WER BEZAHLT DIE THERAPIE
Behandlungsvertrag für Patienten
Gesetzliche Krankenkassen
Die Therapiekosten werden bis zum 18. Lebensjahr komplett von Ihrer Krankenhasse übernommen.
Ab dem 18. Lebensjahr leisten Sie eine Zuzahlung, die sich nach der jeweiligen Behandlungsdauer richtet. Eine Zuzahlungsbefreiung greift auch in diesem Fall, bitte legen Sie Ihre Befreiungskarte vor.
Für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine müssen wir Ihnen einen Ausfallbetrag in Rechnung stellen, da Ihr Therapeut die Behandlungszeit nur für Sie reserviert hat. Die Bedingungen und die entstehenden Kosten entnehmen sie bitte Ihrem Patientenvertrag.
Behandlungsvertrag
Bitte lesen Sie sich den Vertragsinhalt durch.
Damit wir jederzeit im Bilde sind, würden wir gerne zu Beginn der Therapie ein Foto von Ihnen bei Ihrer Patientendokumentation hinterlegen.
Vielen Dank
Wir freuen uns. wenn wir Sie in unserer Praxis begrüßen dürfen.